Beratung im polnischen Arbeitsrecht
People & Culture Programm für deutsch-polnische Arbeitswelten
Die rechtssichere Beschäftigung Ihrer polnischen Mitarbeiter auf Augenhöhe ist ein ganz wesentlicher Bestandteil Ihrer Arbeitgeber-Marke. Es geht hierbei darum, dass die arbeitsrechtlichen Dokumente nicht nur den formell-rechtlichen Anforderungen des polnischen Arbeitsgesetzbuches und anderer Bestimmungen genügen - sondern auch auf die von Ihnen gelebte Unternehmenskultur einzahlen.
Der polnische Arbeitsvertrag als Grundlage
Das beginnt bereits beim Arbeitsvertrag. Von vielen wird er als formelle Notwendigkeit angesehen. Bei genauerer Betrachtung ist der Arbeitsvertrag aber mehr: zum einen ein Abbild der Mitarbeiterreise in Ihrem Unternehmen, zum anderen auch ein Ausdruck der bei Ihnen herrschenden Unternehmenskultur.
Arbeitsvertrag & Employee Journey
Schauen Sie sich einmal die Arbeitsverträge an, die Sie mit Ihren polnischen Mitarbeitern bisher abgeschlossen haben.
Entspricht die Abfolge der vertraglichen Bestimmungen den einzelnen Abschnitten, die Ihre Arbeitnehmer von der Einstellung und dem Onboarding über die Phase der Zusammenarbeit und der Entwicklung bis zum Austritt aus Ihrem Unternehmen für gewöhnlich durchlaufen?

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Oder hat sich bereits auf der ersten Seite ein Paragraf über Kündigungsfristen eingeschlichen, noch bevor Sie näher auf die gegenseitigen Rechte und Pflichten eingegangen sind?
Arbeitsvertrag & Unternehmenskultur
Entspricht der Inhalt des Arbeitsvertrages mit Ihren polnischen Mitarbeitern tatsächlich den Themen, die Sie während des Recruiting mit den einzelnen Kandidaten besprochen haben? Oder könnten Ihre zukünftigen Arbeitnehmer beim Durchlesen des ihnen vorgelegten Vertragsentwurfes ins Grübeln kommen - weil z. B. bestimmte zugesagte Benefits oder Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung nicht berücksichtigt wurden?
Die in Ihrer (polnischen) Gesellschaft vorhandene Unternehmenskultur kommt auch darin zum Ausdruck, ob sich in den Arbeitsverträgen Klauseln widerfinden, die nicht mit dem polnischen Arbeitsrecht vereinbar sind.
Aber trotzdem aufgenommen wurden, um zu zeigen, was aus Sicht der Chefetage nicht toleriert werden soll.
Wie sind die Arbeitsverträge formuliert? In einer Sprache, die jeder Mitarbeiter ohne Hinzuziehung eines juristischen Wörterbuches versteht oder in verklausuliertem Juristenlatein? Sprechen Sie Ihre Mitarbeiter persönlich an (z. B. Frau Nowak oder Herr Lewandowski) oder ist in den Arbeitsverträgen lediglich vom „Arbeitnehmer“ die Rede - auch wenn der Vertrag Mitarbeiterinnen betrifft?
Meine Veröffentlichungen finden Sie u. a. in den Fach-Medien:
Zwei Faktoren, die sich gegenseitig beeinflussen

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Für mich sind Arbeitsrecht, Unternehmenskultur und interkulturelle Kompetenz eng miteinander verbunden. (Fast) alle arbeitsrechtlichen Dokumente, die den polnischen Mitarbeiter auf seiner Employee-Journey begleiten, enthalten (bewusst oder unbewusst) Hinweise auf die in der Firma herrschende Arbeitskultur. Und können deshalb auch zielgerichtet für die Entwicklung der Unternehmenskultur eingesetzt werden.
In der Arbeitsordnung werden z. B. häufig Werte aufgeführt, von denen sich die Mitarbeiter leiten lassen sollen. Nur selten handelt es sich dabei jedoch um Wertvorstellungen, die im Unternehmen tatsächlich gelebt werden. Also wäre es doch besser, sich mit diesem Thema einmal ausführlicher zu beschäftigen und die Mitarbeiter dabei mit „ins Boot zu holen“.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht geht es auch darum, Bestandteile der Unternehmenskultur rechtlich abzusichern. Und das sowohl auf der Linie Arbeitgeber-Arbeitnehmer als auch bei der Beschaffung von bestimmten zusätzlichen Arbeitgeber-Leistungen oder auch von Investitionen in die Mitarbeiter-Entwicklung.
Und last bot not least die Beendigung einer Zusammenarbeit. Hier wird sehr häufig ein Scherbenhaufen hinterlassen, der sowohl nach innen als auch nach außen negative Spuren hinterlässt. Und die Arbeitgeber-Marke erheblich beschädigen kann. Vor allen Dingen dann, wenn der gekündigte Mitarbeiter mit dieser Situation allein gelassen wird und seine (negative) Meinung auf Arbeitgeber-Bewertungsportalen verbreitet. Gerade der Umgang mit Trennungen im Arbeitsleben sagt sehr viel darüber aus, welche Werte in einem Unternehmen vorherrschen.
Meine Beratungsleistungen im Polnischen Arbeitsrecht
Meine Expertise im polnischen Arbeitsrecht biete ich Ihnen im Rahmen der Kanzlei BPN Braun Paschke Narloch an. Mein Wissen und meine Erfahrung auf den Gebieten der Unternehmenskultur sowie der interkulturellen Kompetenz finden Sie auf meiner Internetseite Happy-Business-Polen.de.